Arbeitseinsatz

Für die Unterhaltung der Anlage (Plätze, Halle, Vereinsheim und des Aussenbereiches) sind die Mitglieder verantwortlich. Dazu werden von ihnen auch Arbeitseinsätze verlangt. Ziel ist es, die Unterhaltungskosten der gesamten Anlage zu minimieren. Das erreichen wir zusammen dadurch, dass wir uns als Mitglieder in die Unterhaltung der Anlage mit einbringen. Daher ist folgende Regelung (ab 1.1.2021) festgelegt worden:

Alle aktiven Mitglieder (ab 16. Lebensjahr) sind verpflichtet, 10 Arbeitsstunden pro Jahr zur Pflege der Anlage beizutragen.
Für nicht absolvierte Stunden wird ein Ausfallbetrag in Höhe von aktuell 12,50€/Stunde erhoben. Dieser Betrag kann sich ändern und wird jedes Jahr vom Vorstand neue festgelegt und zum 1.1. eines jeden Jahre bekannt gegeben.

Stand 11.11.2020
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